Viele Wasserversorgungsunternehmen (WVUs) analysieren ihr Roh- und Trinkwasser auf eigene Kosten in einem Umfang, der weit über die Beprobung ihres unmittelbaren Einzugsgebietes und damit insbesondere die Anforderungen des § 14(2) der TrinkwV 2001 hinausgeht. Quellen der Unsicherheit bei der Überwachung des Roh- und Trinkwassers durch diese WVUs sind also nicht etwa das Fehlen, die Unzulänglichkeit oder die Kosten einer adäquaten Analytik, sondern die oft nur spekulative Bewertbarkeit kleinster Konzentrationen von Stoffen, deren humantoxikologische Datenbasis oft sehr schmal oder gar nicht vorhanden ist.
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