Humanarzneimittel (HAM) bzw. ihre arzneilich wirksamen (HAMW) und sonstigen Bestandteile sind für eine effiziente medizinische Versorgung unverzichtbar. Im Oberflächenwasser, im Grundwasser und insbesondere im Trinkwasser hingegen sind ihre Rückstände unerwünscht bis möglicherweise schädlich. Jedes Gewässer nimmt am natürlichen Wasserkreislauf teil, ist deshalb ein wertvolles Naturgut und per se von Humanarzneimittelrückständen (HAMR) und anderen Spurenstoffen möglichst frei zu halten. Auch eine naturnahe Trinkwassergewinnung mit einem möglichst geringen stofflichen und technologischen Aufwand ist nur möglich auf Basis möglichst reiner natürlicher Gewässer. Aus Gründen der allgemeinen Vorsorge und solchen des Gewässerschutzes und der Trinkwasserhygiene sind deshalb alle Gewässer von Einträgen anthropogener Stoffe so weit wie möglich frei zu halten.
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