Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 15. Februar 2021 (BAnz AT 17.03.2021 B7)
Auf Grund des § 3 Absatz 4 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung vom 1. August 1984 (BGBl. I S. 1036), die zuletzt durch Artikel 25 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, werden nachstehend die Listen der in der Bundesrepublik Deutschland amtlich anerkannten natürlichen Mineralwässer mit der Bezeichnung der Handelsmarke, dem Namen der Quelle und dem Ort der Abfüllung bekannt gemacht.
Die Liste a enthält die in Deutschland gewonnenen Wässer von derzeit 827 Quellen. Die Liste b umfasst 56 bisher im Bundesgebiet amtlich anerkannte natürliche Mineralwässer aus Drittländern.
Beide Listen treten hiermit an die Stelle der mit Bekanntmachung vom 2. August 2017 (BAnz AT 25.08.2017 B4) veröffentlichten Listen, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen.
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