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Vorschrift Niedersächsisches Wassergesetz

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  • Vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert am 11. November 2020 (Nds. GVBl. S. 451, 453)

  • Vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert am 20. Mai 2019 (Nds. GVBl. S. 88, 104)

  • Vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert am 12. November 2015 (Nds. GVBl. S. 307, 309)

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Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert am 10. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 477, 479)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://trinkwasseraktuelldigital.de/v.437506

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Erstes Kapitel
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Einleitende Bestimmungen (zu den §§ 2 und 3 WHG)

§ 2 Schranken des Grundeigentums (zu § 4 WHG)

Zweites Kapitel
Bewirtschaftung von Gewässern

Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen

§ 3 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten (zu § 7 WHG)

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Erlaubnis- oder Bewilligungsanträge

§ 5 Bewilligung (zu den §§ 10 und 14 WHG)

§ 6 Benutzung durch Verbände

§ 7 Maßnahmen beim Erlöschen einer Erlaubnis oder einer Bewilligung

§ 8 Erfordernisse für den Antrag

§ 9 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren (zu § 11 WHG)

§ 10 Aussetzung des Verfahrens

§ 11 Beweissicherung, Sicherheitsleistung

§ 12 Erlaubnisverfahren bei Industrieanlagen und ähnlichen Anlagen

§ 13 Angaben des Antragstellers

§ 14 Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 15 Inhalt der Erlaubnis

§ 16 Überprüfung der Erlaubnis und nachträgliche Bestimmungen

§ 17 Unterrichtung über Störungen und Unfälle

§ 18 Maßnahmen beim Erlöschen alter Rechte und alter Befugnisse (zu § 20 WHG)

§ 19 Inhalt und Umfang alter Rechte und alter Befugnisse (zu § 20 WHG)

§ 20 Ausgleichsverfahren (zu § 22 WHG)

§ 21 Wasserentnahmegebührenpflicht

§ 22 Höhe der Gebühr

§ 23 Gebührenschuldner, Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht

§ 24 Festsetzung, Fälligkeit, Vorauszahlung

§ 25 Anwendung der Abgabenordnung

§ 26 Erfassung der Wasserentnahmen

§ 27 Wasserentnahmen — Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 28 Verwendung

§ 29 Gewässerkundlicher Landesdienst

§ 30 Befugnisse des gewässerkundlichen Landesdienstes

§ 31 Messanlagen

Zweiter Abschnitt
Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer

§ 32 Arten und Zulässigkeit des Gemeingebrauchs (zu § 25 WHG)

§ 33 Duldungspflicht der Anlieger (zu § 25 WHG)

§ 34 Regelung des Gemeingebrauchs (zu § 25 WHG)

§ 35 Benutzung zu Zwecken der Fischerei (zu § 25 WHG)

§ 36 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer (zu § 27 WHG)

§ 37 Einteilung der oberirdischen Gewässer

§ 38 Gewässer erster Ordnung

§ 39 Gewässer zweiter Ordnung

§ 40 Gewässer dritter Ordnung

§ 41 Eigentumsgrenzen am und im Gewässer

§ 42 Anlandungen

§ 43 Abschwemmung, Überflutung

§ 44 Stauanlagen (Begriff)

§ 45 Staumarken

§ 46 Erhaltung der Staumarken

§ 47 Kosten

§ 48 Außerbetriebsetzen und Beseitigen von Stauanlagen

§ 49 Ablassen aufgestauten Wassers (zu § 36 WHG)

§ 50 Maßnahmen bei Hochwasser

§ 51 Ausnahmegenehmigung

§ 52 Talsperren, Wasserspeicher

§ 53 Planfeststellung, Plangenehmigung

§ 54 Plan

§ 55 Aufsicht

§ 56 Andere Stauanlagen und Wasserspeicher

§ 57 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen (zu § 36 WHG)

§ 58 Gewässerrandstreifen (zu § 38 WHG)

§ 59 Verfahren, Entschädigung, Ausgleich

§ 60 Güte oberirdischer Gewässer

§ 61 Gewässerunterhaltung (zu § 39 WHG)

§ 62 Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung (zu § 40 Abs. 1 WHG)

§ 63 Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung (zu § 40 Abs. 1 WHG)

§ 64 Unterhaltungsverbände

§ 65 Heranziehung zu den Beiträgen für einen Unterhaltungsverband

§ 66 Zuschüsse des Landes zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung

§ 67 Unterhaltung durch das Land (zu § 40 Abs. 1 WHG)

§ 68 Unterhaltung durch kreisfreie Städte (zu § 40 Abs. 1 WHG)

§ 69 Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung (zu § 40 Abs. 1 WHG)

§ 70 Unterhaltung der Sammelbecken von Talsperren (zu § 40 Abs. 1 WHG)

§ 71 Unterhaltung der Anlagen in und an Gewässern

§ 72 Unterhaltung der Häfen, Lande- und Umschlagstellen

§ 73 Unterhaltungspflicht aufgrund besonderen Titels (zu § 40 Abs. 2 WHG)

§ 74 Ersatzvornahme (zu § 40 Abs. 4 WHG)

§ 75 Ersatz von Mehrkosten

§ 76 Kostenausgleich

§ 77 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung (zu § 41 WHG)

§ 78 Gewässerschau

§ 79 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung (zu § 42 WHG)

Dritter Abschnitt
Bewirtschaftung von Küstengewässern

§ 80 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern (zu § 43 WHG)

§ 81 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer (zu § 44 WHG)

§ 82 Güte von Küstengewässern

§ 83 Genehmigungspflichtige Anlagen

§ 84 Unterhaltung der Außentiefs

§ 85 Eigentum an den Außentiefs

Vierter Abschnitt
Bewirtschaftung des Grundwassers

§ 86 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers (zu § 46 Abs. 3 WHG)

§ 87 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser (zu § 47 WHG)

Drittes Kapitel
Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen

Erster Abschnitt
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz

§ 88 Öffentliche Wasserversorgung (zu § 50 WHG)

§ 89 Wasseruntersuchungen (zu § 50 Abs. 5 WHG)

§ 90 Güte der zur Wasserversorgung benutzten Gewässer

§ 91 Festsetzung von Wasserschutzgebieten (zu § 51 WHG)

§ 92 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten (zu § 52 WHG)

§ 93 Ausgleich (zu § 52 Abs. 5 WHG)

§ 94 Heilquellenschutz (zu § 53 WHG)

Zweiter Abschnitt
Abwasserbeseitigung

§ 95 Abwasser, Abwasserbeseitigung (zu § 54 WHG)

§ 96 Pflicht zur Abwasserbeseitigung (zu § 56 WHG)

§ 97 Zusammenschlüsse

§ 98 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (zu § 58 WHG)

§ 99 Abwasseranlagen (zu § 60 WHG)

§ 100 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen (zu § 61 WHG)

Dritter Abschnitt
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 101 Pflichten des Betreibers

§ 102 Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren

§ 103 Fachbetriebe

§ 104 Anwendungsbereich

§ 105 Zuständigkeit der Bergbehörde

Vierter Abschnitt
Gewässerschutzbeauftragte

§ 106 Gewässerschutzbeauftragte bei Gebietskörperschaften, Zusammenschlüssen und öffentlich-rechtlichen Wasserverbänden (zu den §§ 64 bis 66 WHG)

Fünfter Abschnitt
Gewässerausbau, Deich-, Dammund Küstenschutzbauten

§ 107 Grundsatz (zu § 67 WHG)

§ 108 Erfordernis der Planfeststellung, Plangenehmigung (zu § 68 WHG)

§ 109 Anwendbare Vorschriften, Verfahren (zu § 70 WHG)

§ 110 Verpflichtung zum Ausbau

§ 111 Auflagen

§ 112 Entschädigung, Widerspruch

§ 113 Benutzung von Grundstücken

§ 114 Vorteilsausgleich

Sechster Abschnitt
Hochwasserschutz

§ 115 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern (zu § 76 WHG)

§ 116 Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete (zu § 78 WHG)

Siebenter Abschnitt
Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation

§ 117 Maßnahmenprogramm (zu § 82 WHG)

§ 118 Bewirtschaftungsplan (zu § 83 WHG)

§ 119 Verzeichnis der Schutzgebiete

§ 120 Wasserbuch (zu § 87 WHG)

§ 121 Datenverarbeitung (zu § 88 WHG)

Achter Abschnitt
Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

§ 122 Anschluss von Stauanlagen

Viertes Kapitel
Entschädigung, Ausgleich

§ 123 Art und Maß der Entschädigung (zu § 96 WHG)

§ 124 Verfahren (zu § 98 WHG)

Fünftes Kapitel
Gewässeraufsicht

§ 125 Staatlich anerkannte Stellen für Abwasseruntersuchungen

§ 126 Kosten

Sechstes Kapitel
Behörden, Zuständigkeiten, Gefahrenabwehr

§ 127 Behörden

§ 128 Aufgaben und Befugnisse der Wasserbehörden (zu § 100 WHG)

§ 129 Zuständigkeit

§ 130 Anzeige von wassergefährdenden Vorfällen

§ 131 Wassergefahr

§ 132 Wasserwehr

Siebentes Kapitel
Bußgeldbestimmungen

§ 133 Ordnungswidrigkeiten

Anlage 1 (zu § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Anlage 2 (zu § 22 Abs. 1)
Verzeichnis der Gebühren für Wasserentnahmen

Anlage 3 (zu § 38 Abs. 1 Nr. 2)

Anlage 4 (zu §§ 63 und 64)

Anlage 5 (zu § 64 Abs. 1 Satz 4)

Anlage 6 (zu § 67 Abs. 1)

Anlage 7 (zu § 67 Abs. 2)

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