Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Europäische Union
Vom 18. Dezember 2006 (ABl. L 396 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der VERORDNUNG (EU) 2018/1881 DER KOMMISSION vom 3. Dezember 2018 (ABl. L 308 S. 1)
Änderung durch Artikel 1 der Verordnung (EU) 2018/1881 vom 3. Dezember 2018 (ABl. L 308 S. 1) tritt gem. Artikel 2 derselben Vorschrift am 24. Dezember 2018 in Kraft, Geltungsbeginn 1. Januar 2020 und ist daher noch nicht textlich umgesetzt worden. Siehe auch Änderungstext.
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