Sachgebiet: Verbraucherschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 4. Februar 1997, GVBl. S. 40, geändert am 9. April 2003, GVBl. S. 170
Auf Grund des § 112a des Berliner Wassergesetzes in der Fassung vom 3. März 1989 (GVBl. S. 605), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 1995 (GVBl. S. 695), wird verordnet:
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