Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hamburg
In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2001, HmbGVBl. S. 258, zuletzt geändert am 23. Januar 2018, HmbGVBl. S. 19, 27 (Die Änderungen durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung und zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 23. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 19) textlich noch nicht umgesetzt worden da Inkrafttreten gem. Art. 9 Abs. 3 noch offen)
Die Änderungen durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung und zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 23. Januar 2018 (HmbGVBl. S. 19) textlich noch nicht umgesetzt worden da Inkrafttreten gem. Art. 9 Abs. 3 noch offen.
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