Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 22. April 1997, SächsGVBl. S. 400, zuletzt geändert am 23. November 2001, SächsGVBl. S. 736
Aufgrund von § 4 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 23. Februar 1993 (SächsGVBl. S. 201), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1261), wird verordnet:
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