Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung und bei Prüfung der
Zulässigkeit von Vorhaben sowie Regelungen für die Prüfung und Zulassung von Maßnahmen nach
wasserrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hessen
Vom 14. Mai 1997, StAnz. S. 1803
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2. Bauleitplanverfahren
2.1 Nachweis der Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange
2.2 Abwägung wasserwirtschaftlicher Belange
3. Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben
3.1 Gesicherte Erschließung
3.2 Maßnahmen zur rationellen Verwendung von Wasser, zum Wassersparen, zur Minimierung von
4. Genehmigungspflicht, Genehmigungsverfahren
4.1 Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen
4.2 Baumaßnahmen im Uferbereich und in Überschwemmungsgebieten (§§ 68 bis 71 HWG)