Trinkwasser aktuell
 

Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einstufung der Stoffgruppe "Phenylessigsäure, 4-[1-hydroxy-4-[4-(hydroxydiphenylmethyl)-1-piperidinyl] butyl]-alpha, alphadimethyl-, Hydrochlorid (1:1) und Hydrate" gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 18. Februar 2019 (BAnz AT 18.03.2019 B10)

Gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gibt das Umweltbundesamt seine Entscheidungen über die Einstufung von Stoffen und Stoffgruppen nach § 6 Absatz 1 und 2 AwSV sowie über die Änderung von Einstufungen von Stoffen und Stoffgruppen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 AwSV im Bundesanzeiger öffentlich bekannt.

§ 7 Absatz 2 AwSV über die Mitteilungspflichten bleibt davon unberührt.