Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zur Einstufung des Stoffes "Propansäure, 3-Mercapto-, 1,1'-[2-[[2,2-bis[(3-Mercapto-1-oxopropoxy) methyl]butoxy]methyl]-2-ethyl-1,3-propandiyl]ester" gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. Januar 2020 (BAnz AT 12.02.2020 B10)
mit Smartlink: https://trinkwasseraktuelldigital.de/v.1316323
Gemäß § 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gibt das Umweltbundesamt seine Entscheidungen über die Einstufung von Stoffen und Stoffgruppen nach § 6 Absatz 1 und 2 AwSV sowie über die Änderung von Einstufungen von Stoffen und Stoffgruppen nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 AwSV im Bundesanzeiger öffentlich bekannt.
§ 7 Absatz 2 AwSV über die Mitteilungspflichten bleibt davon unberührt.