Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, des Abwasserabgabengesetzes und des Thüringer Wassergesetzes (Erlass über die Zuständigkeit zur Änderung von Verwaltungsakten, mit denen Überwachungswerte für die Schadstoffgruppe „Giftigkeit gegenüber Fischeiern” festgelegt werden)
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 3. März 2005, ThürStAnz. S. 658
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