Trinkwasser aktuell
 

Festlegung der Jahresschmutzwassermenge (§ 4 Abs. 1 AbwAG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 19. Januar 2018, — Ref22-62005/100-0001 —, Nds. MBl. S. 70

Die Jahresschmutzwassermenge (JSM) ist neben den Überwachungswerten für die nach § 3 Abs. 1 AbwAG festgelegten Parameter die entscheidende Größe zur Ermittlung der Schädlichkeit des Abwassers i. S. des AbwAG. Bei der Festlegung der abgaberelevanten JSM im wasserrechtlichen Bescheid ist Folgendes zu beachten: