Trinkwasser aktuell
 

Verordnung über die Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 26. November 2007, Nds. GVBl. S. 669

Aufgrund des § 92 a Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 25. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 345) wird verordnet: