Trinkwasser aktuell
 

Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Baden-Württemberg

Vom 10. Februar 1993, GABl. S. 208, zuletzt geändert am 30. August 2002, GABl. S. 591

1 Schutzziel und Bemessungsgrundlagen

1.1

1.2

1.3

1.4

1.5

1.6

2 Geltungsbereich

2.1

2.2

2.3

3 Begriffe

4 Allgemeine Anforderungen

4.1 Grundanforderungen

4.2 Löschwasser-Rückhalteanlagen

5 Lagern von Stoffen in Verpackungen, in ortsbeweglichen Gefäßen und ortsbeweglichen Behältern mit Fassungsvermögen bis 3 000 l und als Schüttgüter in Gebäuden

5.1 Allgemeine Anforderungen

5.3 Lagern, Lagermenge, Lagerabschnitt und Löschwasser-Rückhalteanlagen

6 Lagern von Stoffen in Verpackungen in ortsbeweglichen Gefäßen und ortsbeweglichen Behältern mit Fassungsvermögen bis 3 000 l und als Schüttgüter im Freien

6.1 Allgemeine Anforderungen

6.2 Wände, Abstände, Umfahrten

7 Lagern von Stoffen in ortsfesten Behältern sowie in ortsbeweglichen Behältern mit Fassungsvermögen von mehr als 3 000 l

7.1 Lagern von nichtbrennbaren Flüssigkeiten und von festen brennbaren Stoffen

7.2 Lagern von brennbaren Flüssigkeiten

8 Allgemeine Betriebsanforderungen

8.1

8.2