Trinkwasser aktuell
 

Technische Regel zur Entsorgung von Abscheideanlageinhalten im Bereich von Kfz-Betrieben und Tankstellen (TREAb)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bayern

Vom 13. Oktober 2000, AllMBl. S. 758

Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen führt auf Grund von Art. 41e Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 1999, nachstehende Regel der Technik im Sinn von § 18b Abs. 1 WHG ein. Die durch diese Bekanntmachung eingeführte Regel der Technik wird wie folgt zitiert: „Technische Regel zur Entsorgung von Abscheideanlageinhalten im Bereich von Kfz-Betrieben und Tankstellen (TREAb)".