Trinkwasser aktuell
 

Gesetz zu dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRÜ)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 2. September 1994, BGBl. II S. 1799

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen

Teil I Einleitung

Teil II Küstenmeer und Anschlußzone

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Grenzen des Küstenmeers

Abschnitt 3 Friedliche Durchfahrt im Küstenmeer

Unterabschnitt A Regeln für alle Schiffe

Unterabschnitt B Regeln für Handelsschiffe und für Staatsschiffe, die Handelszwecken dienen

Unterabschnitt C Regeln für Kriegsschiffe und sonstige Staatsschiffe, die anderen als Handeiszwecken dienen

Abschnitt 4 Anschlußzone

Teil III Meerengen, die der internationalen Schiffahrt dienen

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Transitdurchfahrt

Abschnitt 3 Friedliche Durchfahrt

Teil IV Archipelstaaten

Teil V Ausschließliche Wirtschaftszone

Teil VI Festlandsockel

Teil VII Hohe See

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Ressourcen der Hohen See

Teil VIII Ordnung der Inseln

Teil IX Umschlossene oder halbumschlossene Meere

Teil X Recht der Binnenstaaten auf Zugang zum und vom Meer und Transitfreiheit

Teil XI Das Gebiet

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Für das Gebiet geltende Grundsätze

Abschnitt 3 Erschließung der Ressourcen im Gebiet

Abschnitt 4 Die Behörde

Unterabschnitt A Allgemeine Bestimmungen

Unterabschnitt B Die Versammlung

Unterabschnitt C Der Rat

Unterabschnitt D Das Sekretariat

Unterabschnitt E Das Unternehmen

Unterabschnitt F Finanzielle Regelungen der Behörde

Unterabschnitt G Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten

Unterabschnitt H Suspendierung der Ausübung von Rechten und Vorrechten der Mitglieder

Abschnitt 5 Beteiligung von Streitigkeiten und Gutachten

Teil XII Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Weltweite und regionale Zusammenarbeit

Abschnitt 3 Technische Hilfe

Abschnitt 4 Ständige Überwachung und ökologische Beurteilung

Abschnitt 5 Internationale Regeln und innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Verhütung, Verringerung und Überwachung der Verschmutzung der Meeresumwelt

Abschnitt 6 Durchsetzung

Abschnitt 7 Schutzbestimmungen

Abschnitt 8 Eisbedeckte Gebiete

Abschnitt 9 Verantwortlichkeit und Haftung

Abschnitt 10 Staatenimmunität

Abschnitt 11 Verpflichtung aufgrund anderer Übereinkünfte über den Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt

Teil XIII Wissenschaftliche Meeresforschung

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 3 Durchführung und Förderung der wissenschaftlichen Meeresforschung

Abschnitt 4 Anlagen und Ausrüstungen für die wissenschaftliche Forschung in der Meeresumwelt

Abschnitt 5 Verantwortlichkeit und Haftung

Abschnitt 6 Beilegung von Streitigkeiten und einstweilige Maßnahmen

Teil XIV Entwicklung und Weitergabe von Meerestechnologie

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 3 Nationale und regionale Zentren für Meereswissenschaft und -technologie

Abschnitt 4 Zusammenarbeit zwischen internationalen Organisationen

Teil XV Beilegung von Streitigkeiten

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2 Obligatorische Verfahren die zu bindenden Entscheidungen führen

Abschnitt 3 Grenzen und Ausnahmen der Anwendbarkeit des Abschnitts 2

Teil XVI Allgemeine Bestimmungen

Teil XVII Schlußbestimmungen

Anlage II
Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels

Anlage III
Grundbedingungen für die Prospektion, Erforschung und Ausbeutung

Anlage IV
Satzung des Unternehmens

Anlage V
Vergleich

Abschnitt 1 Vergleichsverfahren nach Teil XV Abschnitt 1

Abschnitt 2 Obligatorische Unterwerfung unter ein Vergleichsverfahren nach Teil XV Abschnitt 3

Anlage VI
Statut des Internationalen Seegerichtshofs

Abschnitt 1 Organisation des Gerichtshofs

Abschnitt 2 Zuständigkeit

Abschnitt 3 Verfahren

Abschnitt 4 Kammer für Meeresbodenstreitigkelten

Abschnitt 5 Änderungen

Anlage VII
Schiedsverfahren

Anlage VIII Besondere Schiedsverfahren

Anlage IX
Teilnahme internationaler Organisationen