Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Verwendung eines Vordruckes zur Erfüllung der Anzeigepflicht bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Sachsen
Vom 23. Juni 2000, SächsABl. S. 583
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