Trinkwasser aktuell
 

Verwaltungsvorschrift über die Wasseraufsicht bei Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Talsperren

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Hessen

Vom 15. August 2005, StAnz. S. 3520

Zur Ausübung der Wasseraufsicht bei Talsperren nach § 53 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), wird über die Wasseraufsicht bei Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Talsperren bestimmt:

1 Allgemeines

2 Planung

3 Überwachung der Bauausführung, des Probestaus und wasserrechtliche Bauabnahme

4 Inbetriebnahme

5 Überwachung des Betriebs und der Unterhaltung

5.1 Überwachung