Trinkwasser aktuell
 

Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. Februar 1991, BGBl. S. 405, geändert am 15. Mai 2002, BGBl. I S. 1578

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften für den Verband

Zweiter Teil
Errichtung des Verbands

Erster Abschnitt
Errichtungsarten

Zweiter Abschnitt
Errichtungsverfahren

Dritter Teil
Rechtsverhältnisse des Verbands zu seinen Mitgliedern und Dritten

Erster Abschnitt
Mitgliedschaft

Zweiter Abschnitt
Verbandsbeiträge

Dritter Abschnitt
Benutzung von Grundstücken

Vierter Abschnitt
Enteignung für das Unternehmen

Fünfter Abschnitt
Verbandsschau

Vierter Teil
Verbandsverfassung

Fünfter Teil
Satzungsänderung sowie Umgestaltung und Auflösung des Verbands

Erster Abschnitt
Satzungsänderung

Zweiter Abschnitt
Umgestaltung

Dritter Abschnitt
Auflösung

Sechster Teil
Rechnungswesen

Siebter Teil
Verfahrensvorschriften

Achter Teil
Aufsicht, Oberverband, Unterverband

Neunter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen