Vom 12. Februar 1991, BGBl. S. 405, geändert am 15. Mai 2002, BGBl. I S. 1578
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften für den Verband
Zweiter Teil
Errichtung des Verbands
Erster Abschnitt
Errichtungsarten
Zweiter Abschnitt
Errichtungsverfahren
Dritter Teil
Rechtsverhältnisse des Verbands zu seinen Mitgliedern und Dritten
Erster Abschnitt
Mitgliedschaft
Zweiter Abschnitt
Verbandsbeiträge
Dritter Abschnitt
Benutzung von Grundstücken
Vierter Abschnitt
Enteignung für das Unternehmen
Fünfter Abschnitt
Verbandsschau
Vierter Teil
Verbandsverfassung
Fünfter Teil
Satzungsänderung sowie Umgestaltung und Auflösung des Verbands
Erster Abschnitt
Satzungsänderung
Zweiter Abschnitt
Umgestaltung
Dritter Abschnitt
Auflösung
Sechster Teil
Rechnungswesen
Siebter Teil
Verfahrensvorschriften
Achter Teil
Aufsicht, Oberverband, Unterverband
Neunter Teil
Übergangs- und Schlußbestimmungen