Trinkwasser aktuell
 

Zuständigkeiten der Behörden beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Betrieben, die der immissionsschutzrechtlichen Überwachung durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter unterliegen

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Niedersachsen

Vom 10. August 2018, Nds. MBl. S. 787

Anlage 2
Hinweise zur Abgrenzung der Zuständigkeiten im Bereich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gemäß § 4 ZustVO-Wasser