Zuständigkeiten der Behörden beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Betrieben, die der immissionsschutzrechtlichen Überwachung durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter unterliegen
Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 10. August 2018, Nds. MBl. S. 787
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