Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bremen
Vom 11. April 2003, Brem.GBl. S. 183
Auf Grund des § 2a des Bremischen Wassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BremGBl. S. 245/508), verordnet der Senator für Bau und Umwelt:
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