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Vorschrift Anerkennungsverordnung Staatliche Heilquellen

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  • Vom 10. Juni 1963, GVBl. S. 145, zuletzt geändert am 20. Oktober 2010, GVBl. S. 726

  • Vom 10. Juni 1963, GVBl. S. 145, geändert am 12. Dezember 1968, GVBl. S. 2

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Verordnung über das Verfahren für die staatliche Anerkennung der Heilquellen (Heilquellen-V)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Bayern

Vom 10. Juni 1963, GVBl. S. 145, zuletzt geändert am 23. Juni 2008, GVBl. S. 397

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mit Smartlink: https://trinkwasseraktuelldigital.de/v.111982

Auf Grund des Art. 39 Absatz 3 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) vom 26. Juli 1962 (GVBl. S. 143) erläßt das Bayerische Staatsministerium des Innern am Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr folgende Verordnung:

§ 1 Vorzulegende Unterlagen

§ 2 Vorbehandlung des Antrags)

§ 3 Entscheidung über den Anerkennungsantrag

§ 4 Widerruf der Anerkennung

§ 5 Inkrafttreten

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