Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 29. April 1996, GVOBl. Schl.-H. S. 448, zuletzt geändert am 2. September 2010, GVOBl. Schl.-H. S. 572
Aufgrund des § 5 Abs. 1 und § 111 Abs. 3 des Landeswassergesetzes (LWG) wird im Einvernehmen mit dem Innenminister verordnet:
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