Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 6. Juni 2008, GVOBl. M-V S. 172, zuletzt geändert am 20. Juni 2013, GVOBl. M-V S. 429
Aufgrund
- des § 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes vom 14. März 2005 (GVOBl. M-V S. 98) verordnet die Landesregierung,
- des § 9 Abs. 4 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst vom 19. Juli 1994 (GVOBl. M-V S. 747), das zuletzt durch das Gesetz vom 3. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 523) geändert worden ist, verordnen das Ministerium für Soziales und Gesundheit und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sowie
- des § 2 Abs. 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), das zuletzt durch Artikel 3 Nr. 4 des Gesetzes vom 5. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 377) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und
- des § 17 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 1998 (GVOBl. M-V S. 335), das zuletzt durch das Gesetz vom 10. Juli 2006 (GVOBl. M-V S. 551) geändert worden ist, verordnen das Innenministerium, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und das Ministerium für Soziales und Gesundheit:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: