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Vorschrift Brandenburgische Gewässereinstufungsverordnung

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  • Vom 24. August 2004, GVBl. II S. 698

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Verordnung zur Umsetzung der Anhänge II, III und V der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 über die Bestandsaufnahme und Einstufung der Gewässer (Brandenburgische Gewässereinstufungsverordnung - BbgGewEV)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Brandenburg

Vom 24. August 2004, GVBl. II S. 698, geändert am 19. Dezember 2011, GVBl. I Nr. 33 S. 31

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mit Smartlink: https://trinkwasseraktuelldigital.de/v.80143

Auf Grund des § 19 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes vom 13. Juli 1994 (GVBl. I S. 302) verordnet der Minister für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung:

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck der Verordnung

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Zuständigkeit

Abschnitt 2
Oberflächengewässer

§ 5 Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper, typspezifische Referenzbedingungen

§ 6 Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen

§ 7 Anforderungen an die Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials der Oberflächengewässer

§ 8 Anforderungen an die Einstufung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer

§ 9 Überwachung des ökologischen und chemischen Zustands und des ökologischen Potenzials der Oberflächengewässer, Überwachungsnetz

§ 10 Einstufung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands der Oberflächengewässer, Darstellung der Überwachungsergebnisse

Abschnitt 3
Grundwasser

§ 11 Beschreibung und Beurteilung der Grundwasserkörper

§ 12 Einstufung und Überwachung des mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper

§ 13 Einstufung und Überwachung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper

§ 14 Darstellung des mengenmäßigen und des chemischen Zustands der Grundwasserkörper

§ 15 Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung

Anhang 1 (zu § 5)

Anhang 2 (zu § 6)

Anhang 3 (zu § 7 Abs. 1 Satz 1)

Anhang 4 (zu § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2)

Anhang 5 (zu § 8)

Anhang 6 (zu § 9)

Anhang 7 (zu § 10)

Anhang 8 (zu § 11)

Anhang 9 (zu § 12 Abs. 1)

Anhang 10 (zu § 13 Abs. 1)

Anhang 11 (zu § 12 Abs. 2)

Anhang 12 (zu § 13 Abs. 2 und 3)

Anhang 13 (zu § 14)

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