In der Trinkwasserverordnung bzw. TrinkwV 2001 und der ihr zugrunde liegenden TWRL oder EG-Trinkwasserrichtlinie (EG, 1998) ist festgelegt, welchen Anforderungen das Wasser für den menschlichen Gebrauch entsprechen muss, damit durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit „insbesondere durch Krankheitserreger“ (IfSG 2000) nicht zu besorgen ist.In Europa haben der starke Rückgang trinkwasserbedingter Epidemien sowie die gesteigerte Leistungsfähigkeit der instrumentellen Analytik dazu geführt, dass chemische Schadstoffe im Wasser heute z. T. als bedeutender angesehen werden als mikrobiologische Verunreinigungen (Kramer et al., 2001). Einen maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung haben die ordnungsgemäße Entsorgung von Abwässern und die verstärkte Nutzung von Grundwasser und Uferfiltrat zur Trinkwassergewinnung und das damit gewachsene Vertrauen in die Bodenpassage bei der Entfernung von Krankheitserregern (Sontheimer, 1991; Matthess et al., 1992; Kim und Park, 2001).
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