Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Berlin
Vom 23. Mai 2001, GVBl. S. 156
Auf Grund des § 112a des Berliner Wassergesetzes in der Fassung vom 3. März 1989 (GVBl. S. 605), zuletzt geändert durch Artikel IV des Gesetzes vom 9. Juni 1999 (GVBl. S. 200), wird verordnet:
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