Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 15. Dezember 1997, GVOBl. M-V S. 25, geändert am 8. Mai 2001, GVOBl. M-V S. 148
Aufgrund des § 2 Abs. 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), geändert durch § 15 Nr. 3 des Gesetzes vom 2. März 1993 (GVOBl. M-V S. 178), verordnet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt:
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