Vom 14. Mai 2020 (BAnz AT 10.06.2020 B11), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 9. Juli 2026 (BAnz AT 24.07.2026 B11)
Amtliche Anmerkung:
1 Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).
Die Bekanntmachung − Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) vom 2. April 2015 (BAnz AT 10.04.2015 B9), die zuletzt durch die Vierte Änderung der Bekanntmachung − Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) vom 13. November 2018 (BAnz AT 21.11.2018 B11) geändert worden ist, wird wie folgt neu gefasst:
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