Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Saarland
Vom 21. Februar 2007, Amtsbl. S. 461
Auf Grund des § 13 a Abs. 2 des Saarländischen Wassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 7 des Gesetzes vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), wird verordnet:
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