Die TWRL oder Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EG (EG, 1998) sowie die Trinkwasserverordnung i. d. F. von 2001 (TrinkwV 2001 (2001)), die die TWRL erstmals in deutsches Recht umsetzte, sahen den Schwerpunkt der Untersuchung und Überwachung des Trinkwassers in der Einhaltung unmittelbar gesundheitsrelevanter Qualitätsparameter. Die Temperatur des Trinkwassers hielten sie nicht für unmittelbar gesundheitsrelevant. Somit enthalten diesen Parameter weder die TWRL noch die TrinkwV 2001 (2001) (Schössner, 2003) und auch nicht die TrinkwV 2001 neuester Fassung. Vor allem in den südlichen EU-Mitgliedstaaten würde die Einhaltung einer fachlich abgeleiteten und regulatorisch verbindlichen Temperatur-Obergrenze sicherlich auch Probleme bereiten. Wegen entsprechender mikrobieller Qualitätsprobleme schreiben diese Mitgliedstaaten meist auch eine chemische Desinfektion (meist durch Chlorung) des Trinkwassers zwingend vor.
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