Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 28. Mai 1993 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert am 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 744)
Der Thüringer Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Minderung der Schadeinheiten bei Nachklärteichen (zu § 3 Abs. 3 Abwasserabgabengesetz - AbwAG -)
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