Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 30. Juni 2009 (GVBl. S. 544), zuletzt geändert am 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74, 122)
Aufgrund des § 134 Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) in der Fassung vom 23. Februar 2004 (GVBI. S. 244), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 2009 (GVBI. S. 226) verordnet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit:
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