Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Thüringen
Vom 1. April 1997 (GVBl. S. 166), zuletzt geändert am 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 731, 747)
Aufgrund des § 91 des Thüringer Wassergesetzes vom 10. Mai 1994 (GVBl. S. 445), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1995 (GVBl. S. 413), verordnet der Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt:
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