Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Niedersachsen
Vom 9. November 2009, Nds. GVBl. S. 431, geändert am 29. Mai 2013, Nds. GVBl. S. 132
Aufgrund des § 49 Abs. 3 und des § 50 Abs. 5 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in der Fassung vom 25. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 345) wird verordnet:
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