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Vorschrift Verwaltungsvorschriften zur VAwS

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Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VV-VAwS)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Gem. RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (IV - 7 - VAwS) u. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr (VI A 4 - 322.3) v. 16. Juli 2007, MBl. NRW. S. 434

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mit Smartlink: https://trinkwasseraktuelldigital.de/v.286252

I. Soweit in diesen Verwaltungsvorschriften auf DIN-Normen oder sonstige bestehende technische Regelungen verwiesen wird, ist zu beachten, dass Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen, die diesen Normen und Regelungen nicht entsprechen, als gleichwertig zu behandeln sind, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

II. Die Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (W-VAwS), Gem. RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (IV - 9 -211 - 3) und des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (II A 4 - 322.32) vom 16.8.2001 werden aufgehoben.

III. Zum Vollzug der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe werden im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie und dem Ministerium Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehenden Verwaltungsvorschriften erlassen:

1 Anwendungsbereich (zu § 1 VAwS)

2 Begriffsbestimmungen (zu § 2 VAwS)

3 Anforderungen (zu § 3 VAwS)

4 Allgemein anerkannte Regeln der Technik (zu § 4 VAwS)

5 Anlagen in Schutzgebieten (zu § 2 Abs. 12 und § 5 VAwS)

6 entfällt

7 Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (zu § 7 VAwS)

8 Eignungsfeststellung (zu § 8 VAwS)

9 entfällt

10 Rückhaltung in Abwasseranlagen (zu § 10 VAwS)

11 Sachverständige (zu § 11 VAwS)

12 Überprüfung von Anlagen (zu § 12 VAwS)

13 entfällt

14 entfällt

15 entfällt

16 Ordnungswidrigkeiten (zu § 16 VAwS)

17 Bestehende Anlagen (zu § 17 VAwS)

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

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