Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Hamburg
Vom 7. August 2002, Amtl. Anz. S. 3073
Im Hinblick auf die mit Verordnung vom 2. April 2002 (HmbGVBl. S. 31) geänderte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) vom 19. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 71) werden die nachstehenden, neu gefassten Vollzugshinweise bekannt gemacht. Sie ersetzen die Vollzugshinweise VAwS - Fassung Juli 1998 (Amtl. Anz. S. 2697).
Die die Vorschriften der geänderten Anlagenverordnung erläuternden und konkretisierenden Vollzugshinweise VAwS richten sich sowohl an die Wasserbehörden als auch an die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie an diejenigen, die mit der Planung, Errichtung und Prüfung solcher Anlagen befasst sind. Im Internet sind die Vollzugshinweise unter http://www.vaws.hamburg.de veröffentlicht.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.