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Vorschrift VwV zum Vollzug der Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

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Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VV-VAwS)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Schleswig-Holstein

Vom 9. Oktober 1996, Amtsbl. Schl.-H. S. 664, zuletzt geändert am 5. September 2003, Amtsbl. Schl.-H. S. 677

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://trinkwasseraktuelldigital.de/v.99174

Zum Vollzug der Anlagenverordnung (VAwS) vom 29. April 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 448) werden die nachstehenden Verwaltungsvorschriften, davon die Ziffern 4 und 5 im Einvernehmen mit dem Innenministerium, erlassen:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich (§ 1)

2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

3 Grundsatzanforderungen (§ 3)

4 Anforderungen an bestimmte Anlagen (§ 4)

4.1 Allgemeines

4.2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen (F-Maßnahmen)

5 Allgemein anerkannte Regeln der Technik (§ 5)

5.1 Auffangräume, Auffangwannen, Auffangtassen

5.1.1 Größe und Anordnung

5.1.2 Dichtigkeit

5.1.3 Abdichtungen

5.1.4 Untersuchungen

5.1.5 Niederschlagswasser

5.1.6 Auffangwannen aus Stahl bis 1.000 Liter Rauminhalt

5.1.7 Behälter und Verpackungen mit einem Rauminhalt bis 450 Liter

5.1.8 Abfüllplätze von Tankstellen

5.2 Abfüll- und Umschlaganlagen

5.3 Kühl- und Heizeinrichtungen

5.4 Ausrüstung und Betrieb der Sicherungseinrichtungen für Brand- und Störfälle

5.5 Anforderungen an doppelwandige Behälter und Rohrleitungen bei LAU-Anlagen

5.6 Besondere Anforderungen an JGS-Anlagen

5.7 Technische Bestimmungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG)

6 Gefährdungspotential (§ 6)

6.1 Maßgebendes Volumen der Anlage

6.2 Wassergefährdende Stoffe

6.3 Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes

7 Weitergehende Anforderungen (§ 7)

7.1 Voraussetzungen

7.2 Anforderungen

8 Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften (§ 8), Anzeigepflicht (§ 5 Abs. 2 und 3 LWG)

8.1 Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften

8.2 Anzeigepflicht

9 Kennzeichnungspflicht (§ 9)

10 Anlagen in Schutzgebieten (§ 10)

11 Anlagenkataster (§ 11)

11.1 Forderung von Anlagenkatastern im Einzelfall

11.2 Inhalt des Anlagenkatasters

11.3 Fortschreibung

11.4 Überwachung des Anlagenkatasters

12 Rohrleitungen (§ 12)

12.1 Sicherheitsgründe bei oberirdischen Rohrleitungen

12.2 Zulässige unterirdische Rohrleitungen

12.3 Oberirdische Rohrleitungen als Anlagenteile

13 LAU-Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (§ 13)

13.1 Anlagen der Gefährdungsstufe A zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger wassergefährdender Stoffe

13.2 Lageranlagen

13.3 Gefahrgutrechtlich zulässige Behälter und Verpackungen

14 Anlagen zum Lagern fester Stoffe einfacher oder herkömmlicher Art (§ 14)

14.1 Feste Stoffe, allgemeine Anforderungen

14.2 Bodenfläche

15 Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag (§ 15)

15.1 Allgemeines

15.2

15.3 Hinweise zu den Unterlagen, erforderlicher Inhalt

16 Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 16)

17 Eignungsfeststellung und andere behördliche Entscheidungen (§ 17)

18 Vorzeitiger Einbau (§ 18)

18.1 Zulassungsbedingungen

18.2 Ungenehmigte Anlagen

18.3 Zuständigkeiten

19 Anwendung der VbF (§ 19)

20 Befüllen (§ 20)

21 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (§ 21 Abs. 1 Nr. 1)

21 a Anwendungsbereich (§ 21 a)

21 b Anforderungen an das Fassungsvermögen (§ 21 b)

21 c Lager- und Abfüllplätze (§ 21 c)

21 d Erdbecken (§ 21 d)

21 e Besondere Anforderungen in Schutz- und Überschwemmungsgebieten (§ 21 e)

21 f Ausnahmen (§ 21 f)

22 Sachverständige (§ 22)

23 Überprüfung von Anlagen (§ 23)

23.1 Allgemeines

23.2 Überwachungsdatei

24 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht (§ 24)

25 Technische Überwachungsorganisationen (§ 25)

26 Nachweis der Fachbetriebseigenschaft (§ 26)

27 Ordnungswidrigkeiten (§ 27)

28 Zuständige Behörden (§ 28)

29 Bestehende Anlagen (§ 29)

30 Aufhebung von Erlassen

Anlage 1

Anlage 2

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