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Weitere Fassungen

  • Vom 23. Oktober 2000, ABl. EG L 327 S. 1, zuletzt geändert am 17. Dezember 2013, ABl. EU L 353 S. 8

  • Vom 23. Oktober 2000, ABl. EG L 327 S. 1, zuletzt geändert am 12. August 2013, ABl. EU L 226 S. 1, 5

  • Vom 23. Oktober 2000, ABl. EG L 327 S. 1, zuletzt geändert am 23. April 2009, ABl. EG L 140 S. 114

  • Weitere 3 Fassungen…

Rechtssprechung zu: 2000/60/EG
  • EuGH: Umweltverträglichkeitsprüfung; Grundwasserkörper, Urt. v. 28.05.2020

  • BVerwG: Wasserkörper; Verschlechterungsverbot, Urt. v. 04.06.2020

  • BVerwG: Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliches Verschlechterungsverbot, Urt. v. 30.11.2020

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RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2000/60/EG)

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 23. Oktober 2000, ABl. EG L 327 S. 1, zuletzt geändert am 30. Oktober 2014, ABl. EU L 311 S. 32

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Präambel

Artikel 1 Ziel

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Koordinierung von Verwaltungsvereinbarungen innerhalb einer Flussgebietseinheit

Artikel 4 Umweltziele

Artikel 5 Merkmale der Flussgebietseinheit, Überprüfung der Umweltauswirkungen menschlicher Tätigkeiten und wirtschaftliche Analyse

Artikel 6 Verzeichnis der Schutzgebiete

Artikel 7 Gewässer für die Entnahme von Trinkwasser

Artikel 8 Überwachung des Zustands des Oberflächengewässers, des Zustands des Grundwassers und der Schutzgebiete

Artikel 9 Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen

Artikel 10 Kombinierter Ansatz für Punktquellen und diffuse Quellen

Artikel 11 Maßnahmenprogramm

Artikel 12 Probleme, die nicht auf Ebene der Mitgliedstaaten behandelt werden können

Artikel 13 Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete

Artikel 14 Information und Anhörung der Öffentlichkeit

Artikel 15 Berichterstattung

Artikel 16 Strategien gegen die Wasserverschmutzung

Artikel 17 Strategien zur Verhinderung und Begrenzung der Grundwasserverschmutzung

Artikel 18 Bericht der Kommission

Artikel 19 Pläne für künftige Maßnahmen der Gemeinschaft

Artikel 20 Technische Anpassungen dieser Richtlinie

Artikel 21 Ausschussverfahren

Artikel 22 Aufhebung von Rechtsakten und Übergangsbestimmungen

Artikel 23 Sanktionen

Artikel 24 Umsetzung

Artikel 25 Inkrafttreten

Artikel 26 Adressaten

Anhang I
INFORMATIONEN FÜR DIE ERSTELLUNG DER LISTE DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN

Anhang II

Anhang III
WIRTSCHAFTLICHE ANALYSE

Anhang IV
SCHUTZGEBIETE

Anhang V

Anhang VI
LISTE VON MASSNAHMEN, DIE IN DIE MASSNAHMENPROGRAMME AUFZUNEHMEN SIND

Anhang VII
BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNE FÜR DIE EINZUGSGEBIETE

Anhang VIII
NICHTERSCHÖPFENDES VERZEICHNIS DER WICHTIGSTEN SCHADSTOFFE

Anhang IX
EMISSIONSGRENZWERTE UND UMWELTQUALITÄTSNORMEN

Anhang X
Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik

Anhang XI

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