Kleine Wasserversorgungsanlagen, die nur wenige Personen mit Trinkwasser versorgen, werden umgangssprachlich häufig als Eigenversorgungsanlagen, Hausbrunnen oder Kleinanlagen bezeichnet. Diese Anlagen versorgen oft nicht nur die Inhaber (UsI) und deren Angehörige wie z. B. die Familien; häufig wird das Trinkwasser auch einem eng begrenzten Personenkreis im Sinne einer gewerblichen oder öffentlichen Abgabe des Trinkwassers an Dritte zur Verfügung gestellt, z. B. bei der Vermietung von Ferienzimmern. Die Zahl der Personen, die Trinkwasser aus Eigenversorgungsanlagen bzw. Hausbrunnen beziehen, ist nicht zu vernachlässigen. In Schleswig-Holstein gab es im Jahr 2016 rund 9.000 derartige Anlagen, von denen immerhin etwa 34.700 Menschen, etwa 1,2 Prozent der Bevölkerung, versorgt wurden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind es bundesweit etwa 508.900 Personen. Dabei unterscheiden die statistischen Ämter „öffentliche Wasserversorgung“ und „Wassereigenversorgung privater Haushalte“. Diese Begriffe entstammen nicht der Trinkwasserverordnung, die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen sollten aber den a‐Anlagen und die privaten den b- und c‐Anlagen (Definition der Anlagenarten siehe Abschnitt 2) entsprechen. Unter den hier interessierenden kleinen Wasserversorgungsanlagen finden sich auch Brunnen, die ihr Wasser aus oberflächennahem Grundwasser beziehen und entsprechenden negativen Beeinflussungen der Wasserqualität ausgesetzt sein können.
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