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Vorschrift Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung

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Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung und bei Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben sowie Regelungen für die Prüfung und Zulassung von Maßnahmen nach wasserrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Hessen

Vom 14. Mai 1997, StAnz. S. 1803

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://trinkwasseraktuelldigital.de/v.143148

1. Allgemeines

2. Bauleitplanverfahren

2.1 Nachweis der Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange

2.1.1 Wasserversorgung und Schonung der Grundwasservorkommen

2.1.2 Abwasserbeseitigung

2.1.3 Abflußregelung

2.2 Abwägung wasserwirtschaftlicher Belange

2.2.1 Flächennutzungsplan

2.2.2 Bebauungsplan

3. Zulässigkeit einzelner Bauvorhaben

3.1 Gesicherte Erschließung

3.1.1 Erschließung durch Sammelkanalisation

3.1.2 Erschließung durch Kleinkläranlagen und Behälter/Abwassersammelgruben

3.2 Maßnahmen zur rationellen Verwendung von Wasser, zum Wassersparen, zur Minimierung von

3.2.1 Rationelle Verwendung von Wasser / Wassersparende Maßnahmen

3.2.2 Minimierung von Flächenversiegelungen

3.2.3 Schutz des Grundwassers

4. Genehmigungspflicht, Genehmigungsverfahren

4.1 Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen

4.1.1 Wasserrechtliche Genehmigungspflicht (§ 50 HWG)

4.1.2 Baugenehmigungspflichtige (§ 62 HBO), baugenehmigungsfreie Vorhaben (§ 63 HBO)

4.2 Baumaßnahmen im Uferbereich und in Überschwemmungsgebieten (§§ 68 bis 71 HWG)

4.2.1 Wasserrechtliche Befreiung nach § 71 HWG

4.3 Verfahrenskonzentration bei wasserrechtlichen/baurechtlichen Verfahren

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