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Vorschrift Wasseraufsicht beim Bau von Talsperren

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Verwaltungsvorschrift über die Wasseraufsicht bei Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Talsperren

Sachgebiet: Gewässerschutz

Gesetzgeber: Hessen

Vom 15. August 2005, StAnz. S. 3520

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://trinkwasseraktuelldigital.de/v.143542

Zur Ausübung der Wasseraufsicht bei Talsperren nach § 53 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 6. Mai 2005 (GVBl. I S. 305), wird über die Wasseraufsicht bei Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung von Talsperren bestimmt:

1 Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

1.2 Talsperrenaufsicht

1.3 Talsperrenausschüss

2 Planung

2.1 Standortplanung

2.2 Vorplanung

2.3 Planung für das wasserrechtliche Verfahren

2.4 Ausführungsplanung

3 Überwachung der Bauausführung, des Probestaus und wasserrechtliche Bauabnahme

3.1 Bauüberwachung

3.2 Probestau und wasserrechtliche Bauabnahme

4 Inbetriebnahme

4.1 Voraussetzungen für die Inbetriebnahme

4.2 Betriebspersonal

5 Überwachung des Betriebs und der Unterhaltung

5.1 Überwachung

5.1.1 Jährliche Überprüfung

5.1.2 Vertiefte Sicherheitsüberprüfungen

5.2 Betriebstagebuch

5.4 Talsperrenbuch

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

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