Aufbereitungsstoffe sind gemäß § 3 Nummer 8 TrinkwV 2001 alle Stoffe, die bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers bis zur Entnahmestelle eingesetzt werden und durch die sich die Zusammensetzung des entnommenen Trinkwassers verändern kann. Während der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser dürfen nur solche Aufbereitungsstoffe verwendet und nur solche Desinfektionsverfahren angewendet werden, die in einer vom Umweltbundesamt geführten und veröffentlichten Liste nach § 11 TrinkwV 2001 (UBA, 2012) aufgeführt sind. Ausnahmen hiervon gelten lediglich bei Vorliegen einer Genehmigung des Umweltbundesamtes unter den Voraussetzungen ihres § 12 für Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren, die sich in der technischen Erprobung befinden.
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